Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

logo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Tiertherapeutin und Trainerin Mandy Schwinger

1.Vertragsgegenstand:

Das Angebot umfasst: Anamnese, Verhaltenstherapie/ Einzeltraining, Alltagskurs, Social Walk, Beratung Hundekauf und individuelle Vereinbarungen.

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit einzelne Module zu wählen. Individuelle Unterrichtsstunden sind möglich; nach Vorgespräch und Eruierung der Problembereiche. Diese Vorbereitungsstunde (Sachverhaltsaufnahme/Anamnese) ist kostenpflichtig.

2.Anmeldung:

Der Teilnehmer meldet sein Interesse zur Teilnahme bei der Trainerin an. Zum Abschluss eines Vertrages bedarf es der Annahme dieses Vertragsangebotes durch die Trainerin und Niederlegung der wesentlichen Vertragsbedingungen in einem schriftlichen Vertrag.

Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht nicht. Die Trainerin behält sich vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder vom Unterricht auszuschließen.

Die Teilnahme ist nicht auf andere Personen übertragbar, ausgenommen die Teilnahmegebühr ist bereits bezahlt und ein Ersatzteilnehmer wird rechtzeitig (3 Werktage vor Veranstaltung) angemeldet. Die Trainerin behält sich vor, den Ersatzteilnehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Ersatz der eingezahlten Gebühr besteht in diesem Falle nicht.

3.Teilnahmegebühr:

Die Fälligkeit der Teilnahmegebühr richtet sich nach der individuellen Absprache.

Die Teilnahmegebühr ist in der Regel spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn per Überweisung (eingehend) auf das angegebene Konto oder in bar bei der Trainerin zu entrichten.

Die Teilnahmegebühr beinhaltet lediglich die Teilnahme an der Veranstaltung. Es können weitere Kosten (z.B. durch Verbrauchsmaterial / Verpflegung usw.) entstehen. Der Trainerin durch die Durchführung der Veranstaltung entstehende Aufwendungen (z.B. Anfahrtskosten) sind vom Teilnehmer gesondert zu erstatten.

4.Stornierung (auch stundenweise) durch den Veranstalter:

Der Veranstalter kann die Veranstaltung auch kurzfristig, z.B. bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl im Falle allgemeiner Veranstaltungen, bei Krankheit bzw. Ausfall eines Referenten/ der Trainerin ganz oder teilweise stornieren. Bereits gezahlte, noch nicht verbrauchte Teilnahmegebühren werden in diesen Fällen an die Teilnehmer erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ersatzansprüche.

Der Trainerin bleibt es vorbehalten, ausgefallene Unterrichtsstunden und/oder Veranstaltungen zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt, möglichst nach Absprache mit dem Teilnehmer nachzuholen. In diesem Fall, verbleibt es beim Gebührenanspruch.

5.Kündigung des Vertrages durch den Teilnehmer:

Der Teilnehmer kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung bedarf zu deren Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt).

Für gebuchte Kurse gilt:
Erfolgt die Kündigung/Absage/Stornierung eingehend mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt der Vergütungsanspruch der Trainerin.
Erfolgt die Kündigung/Absage/Stornierung später, jedoch noch vor Veranstaltungsbeginn und es wird kein Ersatzteilnehmer gefunden, werden 60% der Teilnahmegebühr fällig.

Für gebuchte Einzelstunden gilt:
Erfolgt die Kündigung/Absage/Stornierung eingehend mindestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt der Vergütungsanspruch der Trainerin.
Erfolgt die Kündigung/Absage/Stornierung später, innerhalb von 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu entrichten.

Bei Abbruch der Ausbildung durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Erstattung. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Eingang bei der Trainerin.

6.Keine Erfolgsgarantie:

Einen Ausbildungserfolg schuldet die Trainerin nicht.

7.Teilnahmebedingungen:

Voraussetzung für die Teilnahme an Training und Therapiestunden bzw. für die Durchführung des Vertrages an sich ist, der Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung des Tierhalters/ Teilnehmers, die auch und insbesondere das Tierhalterrisiko abdeckt.

Der Nachweis des Bestehens solcher Versicherungen (Versicherungspolice/Versicherungsschein) ist zur ersten Trainingsstunde mitzubringen und vorzulegen. Der Trainerin ist eine Kopie hiervon zu übergeben.

Der Tierhalter/ Teilnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsschutz in dem bei Beginn des Trainings nachgewiesenen Umfang aufrecht zu erhalten.

Sofern der Tierhalter/ Teilnehmer das Training durch einen Dritten begleiten lässt, gilt vorstehende Verpflichtung zum Abschluss und Nachweis einer Haftpflichtversicherung auch für diesen Dritten. Auf Verlangen ist der Abschluss der Versicherung durch Vorlage des Versicherungsscheines nachzuweisen und eine Kopie auszuhändigen.

Der Hund muss über einen gültigen Tollwutschutz und im Übrigen über die übliche Grundimmunisierung verfügen. Der Impfausweis ist zur ersten Trainingsstunde mitzubringen und vorzulegen.

Der Teilnehmer/ Tierhalter versichert, dass der Hund nicht an ansteckenden Krankheiten erkrankt ist oder ein Parasitenbefall (Flöhe, Milben, Würmer, Giardien, etc.) vorliegt.

Der Teilnehmer/ Tierhalter versichert, dass weitere im Haushalt lebende Tiere nicht an ansteckenden Krankheiten erkrankt sind oder ein Parasitenbefall (Flöhe, Milben, Würmer, Giardien, etc.) vorliegt.

Die Benutzung von Hilfsmitteln wie Stachelhalsbändern, Stromhalsbändern, Würgehalsbändern oder andere tierschutzrechtlich inakzeptablen Hilfsmitteln und/ oder tierschutzrechtlich inakzeptablem Handeln ist untersagt und führt zur Beendigung des Trainings und ggf. zur Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Trainerin. Die Trainingsgebühr wird in solchen Fällen nicht zurück erstattet.

8.Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen ist Bergkamen. Für Endverbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist je nach sachlicher Zuständigkeit entweder das AG Kamen oder das LG Dortmund.

Stand: 13.06.2023 

logo